CaloDrink verordnen — Information für medizinische Fachkreise
CaloDrink Vanille ist eine vollständig bilanzierte Trinknahrung (FSMP) und in der Lauer-Taxe als diätetisches Produkt nach § 31 SGB V hinterlegt. Die Verordnung erfolgt auf dem regulären Kassenrezept (Muster 16) im Rahmen der Arzneimittel-Richtlinie, Abschnitt I §§ 18–26 (Enterale Ernährung). Diese Seite fasst zusammen, was Sie für eine wirtschaftlich saubere Verordnung brauchen.
Verordnungsfähige Packungsgrößen
Trinkfertige 200-ml-Flasche, Sorte Vanille
| Packung | PZN | EAN | Energiegehalt |
|---|---|---|---|
| 4 × 200 ml | 20363609 | 4262374613125 | 1.200 kcal |
| 8 × 200 ml | 20593746 | 4262374613217 | 2.400 kcal |
| 12 × 200 ml | 20366074 | 4262374613132 | 3.600 kcal |
| 24 × 200 ml | 20366080 | 4262374613149 | 7.200 kcal |
Zweckbestimmung und Indikation
„Zur diätetischen Behandlung bei bestehender oder drohender krankheitsbedingter Mangelernährung, wenn eine ausreichende normale Ernährung nicht oder nicht ausreichend möglich ist.“
Zweckbestimmung gemäß Anzeige beim BVL (Vorgang JPAR JGZ2 CP67 8CKH, 12.03.2026)Typische Konstellationen in der Praxis:
- Kau- und Schluckstörungen — Dysphagie, Zustand nach Apoplex, HNO-Tumoren
- Appetitlosigkeit und ungewollter Gewichtsverlust — insbesondere geriatrische Patienten
- Erhöhter Energie- und Nährstoffbedarf — Tumorleiden, postoperativ, Rekonvaleszenz
- Eingeschränkte Nahrungsaufnahme bei gastroenterologischen Erkrankungen
So verordnen Sie
Formular und Angabe
Muster 16 (reguläres Kassenrezept) — ein Sonderformular ist nicht erforderlich. Auf dem Rezept Produktname, Packungsgröße und PZN angeben. Die Angabe der PZN vermeidet Rückfragen und Fehlabgaben in der Apotheke.
Zuzahlung
Gesetzliche Zuzahlung nach § 61 SGB V: 10 % des Abgabepreises, mindestens 5 €, höchstens 10 € — nie mehr als die Kosten des Mittels. Zuzahlungsbefreiungen gelten wie bei Arzneimitteln.
Wirtschaftlichkeit
Die Erstattung ist indikationsabhängig und wird je Patient beurteilt; eine Diagnose- oder Positivliste der Krankenkassen existiert nicht. Maßgeblich ist die dokumentierte Indikation nach AM-RL §§ 18–26.
Anwendung und Dosierung
Ergänzend zur normalen Ernährung 1–3 Flaschen täglich (300–900 kcal), zur vollständigen Ernährung 5–7 Flaschen täglich (1.500–2.100 kcal). Trinkfertig, ohne Zubereitung; geöffnet max. 24 Stunden im Kühlschrank.
▲ Nicht auf Muster 16 — Retax-Risiko
Weitere Produkte der Marke CaloDrink sind keine bilanzierten Diäten nach § 31 SGB V und von der Verordnung zu Lasten der GKV ausgenommen:
- CaloDrink+ „zur Gewichtszunahme“ (PZN 20217428) — geführt als Lebensmittel / Nahrungsergänzung
- CaloDrink „Premium Kalorienshake“ (Pulver, Vanille / Erdbeere / Schokolade)
Verordnungsfähig sind ausschließlich die vier oben genannten PZN der trinkfertigen 200-ml-Flasche, Sorte Vanille. Bei Abgabe einer abweichenden PZN droht der Apotheke eine Retaxation.
Zusammensetzung und Produktprofil
Je 100 ml: 150 kcal · 6,0 g Eiweiß · 20,0 g Kohlenhydrate. Ballaststoffarm, laktosearm und glutenfrei, mit MCT-Fetten, 13 Vitaminen und Mineralstoffen. Allergene: enthält Milch-, Molken- und Sojaeiweiß sowie Fischöl. Nicht geeignet für Kinder unter 4 Jahren; bei eingeschränkter Glukosetoleranz nur unter medizinischer Kontrolle. Die vollständige Nährwert- und Zutatenliste finden Sie auf dem Etikett und auf der Produktseite.
Hergestellt in Deutschland nach zertifiziertem Lebensmittelsicherheits-Standard (FSSC 22000) für Diätetik und klinische Ernährung.
Häufige Fragen aus der Praxis
Kurz beantwortet für Ärztinnen, Ärzte und Apothekenteams
Ist CaloDrink zu Lasten der GKV verordnungsfähig?
Ja. CaloDrink Vanille ist als bilanzierte Diät (diätetisches Produkt nach § 31 SGB V) in der Lauer-Taxe hinterlegt. Die Verordnungsfähigkeit betrifft ausschließlich die vier auf dieser Seite genannten PZN der trinkfertigen 200-ml-Flasche. Ob im Einzelfall erstattet wird, richtet sich nach der Indikation des Patienten gemäß AM-RL §§ 18–26.
Brauche ich ein Sonderformular oder eine Genehmigung der Kasse?
Nein. Die Verordnung erfolgt auf dem regulären Kassenrezept (Muster 16). Eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse ist nicht vorgesehen, und es existiert auch keine Diagnose- oder Positivliste, aus der sich eine Erstattung vorab ableiten ließe.
Wie hoch ist die Zuzahlung für den Patienten?
Es gilt die gesetzliche Zuzahlung nach § 61 SGB V: 10 % des Abgabepreises, mindestens 5 € und höchstens 10 €, nie mehr als die Kosten des Mittels. Bestehende Zuzahlungsbefreiungen gelten wie bei Arzneimitteln.
Worin unterscheiden sich CaloDrink und CaloDrink+?
CaloDrink Vanille (200-ml-Flasche, trinkfertig) ist eine vollständig bilanzierte Diät und verordnungsfähig. CaloDrink+ „zur Gewichtszunahme“ (PZN 20217428) sowie die Pulvervarianten „Premium Kalorienshake“ sind als Lebensmittel bzw. Nahrungsergänzung geführt und nicht zu Lasten der GKV verordnungsfähig.
Wie beziehen Apotheken das Produkt?
Der Bezug erfolgt über den pharmazeutischen Großhandel unter den genannten PZN. Für Apotheken, Sanitätshäuser und Homecare-Partner bieten wir zusätzlich Direktkonditionen über unser Partnerportal an.
Fragen zu Verordnung, Verfügbarkeit oder Bezug?
Wir beantworten Anfragen aus Praxen, Apotheken und Homecare-Versorgung direkt.
KAP3 PREMIUM PRODUCTS UG (haftungsbeschränkt)
Große Bleiche 30, 55116 Mainz
Telefon +49 6131 4924528 ·
E-Mail info@calo-shop.com
Für Apotheken und Fachhandel: Partnerportal B2B & Apotheken
Bilanzierte Diät zum Diätmanagement bei krankheitsbedingter Mangelernährung. Nur unter ärztlicher Aufsicht verwenden. Nicht zur parenteralen Anwendung. Diese Information richtet sich ausschließlich an Angehörige der medizinischen Fachkreise nach § 2 HWG und ersetzt keine individuelle Therapieentscheidung. Angaben zur Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit nach bestem Wissen; verbindlich ist die Einzelfallprüfung der Krankenkasse. Stand: August 2026.