CaloDrink verordnen — Information für medizinische Fachkreise

Information für medizinische Fachkreise

CaloDrink Vanille ist eine vollständig bilanzierte Trinknahrung (FSMP) und in der Lauer-Taxe als diätetisches Produkt nach § 31 SGB V hinterlegt. Die Verordnung erfolgt auf dem regulären Kassenrezept (Muster 16) im Rahmen der Arzneimittel-Richtlinie, Abschnitt I §§ 18–26 (Enterale Ernährung). Diese Seite fasst zusammen, was Sie für eine wirtschaftlich saubere Verordnung brauchen.

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1,5 kcal/mlEnergiedichte
300 kcalje 200-ml-Flasche
6,0 g/100 mlEiweiß
§ 31 SGB VLauer-Taxe
Muster 16Verordnungsweg

Verordnungsfähige Packungsgrößen

Trinkfertige 200-ml-Flasche, Sorte Vanille

Packung PZN EAN Energiegehalt
4 × 200 ml 20363609 4262374613125 1.200 kcal
8 × 200 ml 20593746 4262374613217 2.400 kcal
12 × 200 ml 20366074 4262374613132 3.600 kcal
24 × 200 ml 20366080 4262374613149 7.200 kcal

Zweckbestimmung und Indikation

„Zur diätetischen Behandlung bei bestehender oder drohender krankheitsbedingter Mangelernährung, wenn eine ausreichende normale Ernährung nicht oder nicht ausreichend möglich ist.“

Zweckbestimmung gemäß Anzeige beim BVL (Vorgang JPAR JGZ2 CP67 8CKH, 12.03.2026)

Typische Konstellationen in der Praxis:

  • Kau- und Schluckstörungen — Dysphagie, Zustand nach Apoplex, HNO-Tumoren
  • Appetitlosigkeit und ungewollter Gewichtsverlust — insbesondere geriatrische Patienten
  • Erhöhter Energie- und Nährstoffbedarf — Tumorleiden, postoperativ, Rekonvaleszenz
  • Eingeschränkte Nahrungsaufnahme bei gastroenterologischen Erkrankungen

So verordnen Sie

Formular und Angabe

Muster 16 (reguläres Kassenrezept) — ein Sonderformular ist nicht erforderlich. Auf dem Rezept Produktname, Packungsgröße und PZN angeben. Die Angabe der PZN vermeidet Rückfragen und Fehlabgaben in der Apotheke.

Zuzahlung

Gesetzliche Zuzahlung nach § 61 SGB V: 10 % des Abgabepreises, mindestens 5 €, höchstens 10 € — nie mehr als die Kosten des Mittels. Zuzahlungsbefreiungen gelten wie bei Arzneimitteln.

Wirtschaftlichkeit

Die Erstattung ist indikationsabhängig und wird je Patient beurteilt; eine Diagnose- oder Positivliste der Krankenkassen existiert nicht. Maßgeblich ist die dokumentierte Indikation nach AM-RL §§ 18–26.

Anwendung und Dosierung

Ergänzend zur normalen Ernährung 1–3 Flaschen täglich (300–900 kcal), zur vollständigen Ernährung 5–7 Flaschen täglich (1.500–2.100 kcal). Trinkfertig, ohne Zubereitung; geöffnet max. 24 Stunden im Kühlschrank.

▲ Nicht auf Muster 16 — Retax-Risiko

Weitere Produkte der Marke CaloDrink sind keine bilanzierten Diäten nach § 31 SGB V und von der Verordnung zu Lasten der GKV ausgenommen:

  • CaloDrink+ „zur Gewichtszunahme“ (PZN 20217428) — geführt als Lebensmittel / Nahrungsergänzung
  • CaloDrink „Premium Kalorienshake“ (Pulver, Vanille / Erdbeere / Schokolade)

Verordnungsfähig sind ausschließlich die vier oben genannten PZN der trinkfertigen 200-ml-Flasche, Sorte Vanille. Bei Abgabe einer abweichenden PZN droht der Apotheke eine Retaxation.

Zusammensetzung und Produktprofil

Je 100 ml: 150 kcal · 6,0 g Eiweiß · 20,0 g Kohlenhydrate. Ballaststoffarm, laktosearm und glutenfrei, mit MCT-Fetten, 13 Vitaminen und Mineralstoffen. Allergene: enthält Milch-, Molken- und Sojaeiweiß sowie Fischöl. Nicht geeignet für Kinder unter 4 Jahren; bei eingeschränkter Glukosetoleranz nur unter medizinischer Kontrolle. Die vollständige Nährwert- und Zutatenliste finden Sie auf dem Etikett und auf der Produktseite.

Hergestellt in Deutschland nach zertifiziertem Lebensmittelsicherheits-Standard (FSSC 22000) für Diätetik und klinische Ernährung.

Häufige Fragen aus der Praxis

Kurz beantwortet für Ärztinnen, Ärzte und Apothekenteams

Ist CaloDrink zu Lasten der GKV verordnungsfähig?

Ja. CaloDrink Vanille ist als bilanzierte Diät (diätetisches Produkt nach § 31 SGB V) in der Lauer-Taxe hinterlegt. Die Verordnungsfähigkeit betrifft ausschließlich die vier auf dieser Seite genannten PZN der trinkfertigen 200-ml-Flasche. Ob im Einzelfall erstattet wird, richtet sich nach der Indikation des Patienten gemäß AM-RL §§ 18–26.

Brauche ich ein Sonderformular oder eine Genehmigung der Kasse?

Nein. Die Verordnung erfolgt auf dem regulären Kassenrezept (Muster 16). Eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse ist nicht vorgesehen, und es existiert auch keine Diagnose- oder Positivliste, aus der sich eine Erstattung vorab ableiten ließe.

Wie hoch ist die Zuzahlung für den Patienten?

Es gilt die gesetzliche Zuzahlung nach § 61 SGB V: 10 % des Abgabepreises, mindestens 5 € und höchstens 10 €, nie mehr als die Kosten des Mittels. Bestehende Zuzahlungsbefreiungen gelten wie bei Arzneimitteln.

Worin unterscheiden sich CaloDrink und CaloDrink+?

CaloDrink Vanille (200-ml-Flasche, trinkfertig) ist eine vollständig bilanzierte Diät und verordnungsfähig. CaloDrink+ „zur Gewichtszunahme“ (PZN 20217428) sowie die Pulvervarianten „Premium Kalorienshake“ sind als Lebensmittel bzw. Nahrungsergänzung geführt und nicht zu Lasten der GKV verordnungsfähig.

Wie beziehen Apotheken das Produkt?

Der Bezug erfolgt über den pharmazeutischen Großhandel unter den genannten PZN. Für Apotheken, Sanitätshäuser und Homecare-Partner bieten wir zusätzlich Direktkonditionen über unser Partnerportal an.

Fragen zu Verordnung, Verfügbarkeit oder Bezug?

Wir beantworten Anfragen aus Praxen, Apotheken und Homecare-Versorgung direkt.

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